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BGH, 12.10.1956 - VI ZR 51/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.11.1991 - VII ZR 203/90
VOB/A: Rechtliche Bedeutung; Zuschlags- und Bindefrist
Ihre innerdienstliche Verbindlichkeit kann eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen nicht begründen (BGH, Urt. vom 12. Oktober 1956 - VI ZR 51/56 = Schäfer/Finnern Z 2.11 Bl. 1). - BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.04.1965 - III ZR 230/63
Begriff des Schutzgesetzes - Ausübung öffentlicher Gewalt - Voraussetzungen des …
Bedenken bestehen insoweit auch in folgender Richtung: Wenn die im Teil A der VOB enthaltenen Regeln und Grundsätze für die Vergabe von Bauleistungen auch nicht einseitig auf das Interesse der öffentlichen Auftraggeber abstellen und ihr Zweck sich nicht ausschließlich in der Wahrung des Interesses der öffentlichen Hand erschöpft, vielmehr auch in gewissem Umfang sachlich gerechtfertigtes Interesse der Unternehmer Berücksichtigung finden mag (…vgl. Ingenstau-Korbion Kommentar zur VOB, 2. Aufl., Einl.RdZ, 19), so steht die Wahrung der Einzelinteressen der Unternehmer in den Bestimmungen der VOB doch nicht ausreichend genug im Vordergrunde, um diese Interessenwahrung der Unternehmer als (mit-)bezweckt in dem Sinne annehmen zu können, daß eine Nichtbeachtung der hier interessierenden Regeln die eine Schadensersatzpflicht auslösende Verletzung eines Schutzgesetzes darstelle (im Ergebnis ebenso das Urteil des VI. Senats vom 12. Oktober 1956 VI ZR 51/56;… Ingenstau-Korbion a.a.O.;… Hereth-Naschold, VOB/A, 2. Aufl. EzA O.33).